Mobilfunkgebühren

Sofern Du die Überlassung eines Smartphones gewählt hast, kannst Du auch die Kosten Deines Mobilfunkvertrages erstattet bekommen. Diesen Baustein kannst Du nicht wählen, wenn Du keine Telefonüberlassung gewählt hast, sondern ein privates Handy nutzt. Die Wahl des Bausteins ist also nur bei bereits überlassenem und/oder neu gewähltem Datenverarbeitungsgerät möglich.

Du bleibst Vertragsinhaber und musst den Anbieter nicht wechseln. Du erhältst die Kosten monatlich mit der Gehaltsabrechnung erstattet. Als Nachweis musst Du bitte die letzten drei Monatsrechnungen vorlegen. Bitte sende die letzten drei Telefonrechnungen per Email an constantin@confera.de

Steuer- und Sozialversicherung

Die Mobilfunkgebühren sind für Dich steuer- und sozialversicherungsfrei.

Dein Arbeitgeber übernimmt für Dich gegebenenfalls anfallende Pauschalsteuern / Sozialversicherungsbeiträge.

Benötigtes Budget

12 Monate x Deine monatliche Grundgebühr für Deinen Mobilfunkvertrag

Anmerkung 

Bitte beachte, dass die Einreichung der letzten drei Monatsrechnungen zwingend erforderlich ist. Der Arbeitgeber behält sich vor, die Erstattung der Mobilfunkgebühren ersatzlos einzustellen, wenn Du nach zweimaliger Aufforderung per Email keine Belege eingereicht hast.

BRUTTO 20€


Netto 11€

Brutto: 20,00€
Steuer: -5,00€
Sozialversicherung: -4,43€

Netto: 10,57€


TELEFON-KOSTEN 20€


Netto 20€

Erstattung Telefonkosten: 20,00€
Steuer: 0,00€
Sozialversicherung: 0,00€

Netto: 20,00€


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