Internetpauschale

Die Nutzung der neuen Medien kann vom Arbeitgeber bezuschusst werden. Hierbei gibt es eine monatliche Obergrenze von 50 Euro. Bei Wahl dieses Bausteins musst Du die tatsächlichen Kosten für die Internetnutzung bestätigen (maximal 50 Euro pro Monat). Sofern Du über keine eigenen Geräte und keinen Internetanschluss verfügst, kannst Du das Guthaben auch im Internetcafe nutzen. Für die Pauschale bis 50 Euro benötigst Du außer einer unterschriebenen Bestätigung keine Nachweise.

Steuer- und Sozialversicherung

Die Internetpauschale ist für Dich steuer- und sozialversicherungsfrei.

Dein Arbeitgeber übernimmt für Dich gegebenenfalls anfallende Pauschalsteuern / Sozialversicherungsbeiträge.

Benötigtes Budget

12 Monate x entstandene monatliche Kosten (max. 50 Euro pro Monat)

Anmerkung

Für die Internetpauschale ist es nicht erforderlich, die Geräte des Arbeitgebers zu nutzen.

*Brutto 2.500 €, Stkl. I/IV, GKV-Zusatzbeitrag 1,1%, keine Kinder, Kirchensteuerpflicht Bayern

BRUTTO 64€*


Netto 32€

Brutto: 64,00€
Steuer: -17,72€
Sozialversicherung: -13,82€

Netto: 32,46€


INTERNETPAUSCHALE


Nutzen 50€

Arbeitgeberkosten: 64,00€
Erstattung Internetpauschale: 50,00€
Pauschalsteuer: 14,00€
Sozialversicherung: 0,00€

Netto: 50,00€


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