Datenverarbeitungsgeräte

Elektronische Datenverarbeitungsgeräte wie Mobiltelefone, Tablets, Computer können zur privaten Nutzung überlassen werden. Der Arbeitgeber kauft das Gerät und überlässt es Dir zur privaten und beruflichen Nutzung. Das Gerät kannst Du frei wählen. Abhängig von den Kosten des gewünschten Gerätes wird Dein Budget belastet. Eine anteilige Anrechnung ist nur möglich, sofern bislang keine anteilige Anrechnung erfolgte.

Es besteht die Möglichkeit, das Gerät über eine einmalige Budgetanrechnung zu erhalten. Alternativ kann auch die jährliche Budgetanrechnung gemäß der jeweiligen Nutzungsdauer gewählt werden. Für die Nutzung des Gerätes wird eine Vereinbarung zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber geschlossen.

Solltest du das Unternehmen einmal verlassen, ist ein Erwerb zu den dann geltenden steuerlichen Voraussetzungen möglich (Derzeit: Ermittlung über gemeinen Wert).

Die folgenden Geräte stehen Dir zur Auswahl:

Steuer und Sozialversicherung

Die Datenverarbeitungsgeräte sind für Dich steuer- und sozialversicherungsfrei.

Dein Arbeitgeber übernimmt für Dich gegebenenfalls anfallende Pauschalsteuern / Sozialversicherungsbeiträge.

Benötigtes Budget

Bei einmaliger Anrechnung: Bruttopreis

Bei jährlicher Anrechnung: jährliches Budget verteilt auf die Nutzungsdauer

Anmerkung

Bitte halte vor Absendung Deiner Wahl Rücksprache mit Markus Thürstein oder Pascal Rüger, wenn Du diesen Baustein wählen möchtest! 

*Brutto 2.500 €, Stkl. I/IV, GKV-Zusatzbeitrag 1,1%, keine Kinder, Kirchensteuerpflicht Bayern

BRUTTO 1.000€*


Netto 517€

Bruttozahlung 1.000,00 €

Steuer: -278,07 €
Sozialversicherung: -204,25 €

Netto 517,68€


PC


Netto 1.000€

Personalcomputer für 1.000,00€ (Kaufpreis = Anrechnungsbetrag auf das vorhandene Budget)

Steuer: 0,00€
Sozialversicherung: 0,00€

Netto 1.000 €


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